(Aus der Satzung)
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen:
"Schulförderverein der Friedrich - Schiller - Schule Anklam,
eingetragener Verein."
Der Verein hat den Sitz in
Anklam.
Er ist unter der Nr.
in das Vereinsregister des Amtgericht Anklam eingetragen./
§ 2 Zweck
Der Verein will ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Erziehung der Schuljugend dienen.
Er will durch Zusammenschluss der Eltern, Lehrer, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die vielseitigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule fördern.
Das betrifft besonders Maßnahmen der Gemeinschaftserziehung,
wie Klassenreisen, Schülerwanderungen und Schullandheimaufenthalte
sowie der Verbesserung der materiellen Voraussetzung für die Lernarbeit
und die Pflege der Geselligkeit.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Unterstützung
wirtschaftlich schwacher Familien bei der Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Jeder darüber
hinausgehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Mittel
Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein
durch: 1. Mitgliederbeiträge
§ 4 Eintritt Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die
den Verein in seinen
§ 5 Austritt Die Mitgliedschaft erlischt durch: 1.Austritt
- wenn ein Mitglied länger als 6 Monate mit seinen Ein Mitglied kann nach einmonatiger Kündigungsfrist
zum Monatsende ausgeschlossen Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Eine Rückzahlung
geleisteter Beiträge ist Mit dem Tage des Austritts oder des Ausschlusses erlöschen
alle Rechte am
§ 6 Beiträge Beim Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr von 5,00 € zu
entrichten.
§ 7 Vorstand Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Die Vorstandsmitglieder werden alle 2 Jahre bis auf Widerruf
durch die Je 2
Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich berechtigt, den Verein zu vertreten.
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich ihre
notwendigen
§ 8 Verteilung der Mittel 1. Von der Lehrerschaft ausgehende Anregungen werden
von der Schulleitung mit ihrer
§9 Rechnungsprüfung Das Geschäftsjahr läuft mit dem Kalenderjahr. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht
angehören.
§ 10 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung werden einmal jährlich im
1. Drittel des Kalenderjahres
§ 11 Auflösung des Vereins Anträge Betreff Auflösung des Vereins müssen 3
Wochen vorher den Mitgliedern bekannt Beschlüsse über die künftigen
Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des
§ 12 Satzungsänderung Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche zum Zweck des
Vereins und seine Die Satzung wurde
errichtet am 21.03.2002
2. Veranstaltungen
3. Stiftungen
jeglicher Art
Bestrebungen unterstützen will. Ein- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand
schriftlich
zu übermitteln.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er ist nicht verpflichtet
Entscheidungsgründe
bekannt zu geben.
2.Tod
3.Ausschluss
Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnungen
nach Ablauf des 3. Monats nicht bezahlt hat.
- wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken
Vereins zuwiderhandelt.
werden.
ausgeschlossen.
Vereinsvermögen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,00 € im Monat und ist jährlich, bis 31.03 im
voraus zu zahlen.
Schüler und Auszubildende zahlen keine Aufnahmegebühr und entrichten einen
halben
Monatsbeitrag.
Der Vorstand setzt sich aus 5 Personen zusammen: 1.Vorstand
2. stellv. Vorsitzende
3. Kassenwart
4. Schriftführer
5.Elternvertreter
Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.
Auslagen vergütet.
Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Vereins dürfen aus ihren Einnahmen
oder dem
Vermögen irgendwelche Sondervorteile erhalten.
Stellungnahme an den Vorstand des Vereins weitergeleitet.
2. Über die Einzelausgaben bis zum Betrag über 50,00 € bedürfen der Zustimmung
des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung wählt alle 2 Jahre 2 Rechnungsprüfer, die die Kasse
und den
Kassenwart zu überprüfen haben.
abgehalten.
Zu diesem Anlass erfolgt die Vorverlegung des Jahresabrechnung.
Über weitere Mitgliederversammlung entscheidet der Bedarf.
Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilungen an die Mitglieder
spätestens 8 Tage vor
der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.
Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu
fertigen, die
vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von 6 Monaten zugänglich
sein,
Einwendungen können nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift
zuging,
erhoben werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse
des Vereins
dies erfordert oder, wenn mindestens 20% der Mitglieder dies schriftlich
gegenüber dem
Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach,
können diese
Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.
gegeben werden.
Sie müssen mindestens von einem Viertel aller Mitglieder unterzeichnet sein. Die
Auflösung
bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das
Vermögen zu
steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Finanzamtes ausgeführt werden.
Vermögensverwendung betreffen, sind dem Amtsgericht und dem Finanzamt
mitzuteilen.
Der Vortand hat das Recht, etwaige redaktionelle Satzungsänderungen, welche vom
Vereinsregister des Amtsgericht oder dem Finanzamt gewünscht werden,
selbstständig ohne
erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.
Anklam, den
21.03.2002 ___________ ____________
___________ ___________
Vorsitzender
____________ ___________ ___________
Der Vereinsvorstand